Seit 1977 erfolgreich in Großenkneten & Ahlhorn

Fahrschule

Dieter Spille

Termin vereinbaren: 0171 8358106

In unserer Fahrschule bilden wir seit über 40 Jahren aus.

In unserer Fahrschule bilden wir seit 1977 erfolgreich die Klassen Mofa, AM, A1, A2, A, B, BE, T, C und C/CE aus. Wir bieten Ihnen durch die stete Flexibilität unserer Mitarbeiter die Möglichkeit - sowohl in der Theorie als auch in der Praxis – individuelle Unterrichtszeiten wahrzunehmen. 

Mofa

Mofa

Mofa- Prüfbescheinigung:

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor-auch ohne Tretkurbel-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25km/h beträgt;
  • Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Nein

AM

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Nutzleistung: max. 50ccm
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Vorbesitz: nein
  • beinhaltet: keine Klasse

A1

A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

  • Leichtkraftrad
  • Hubraum: < 11 Kw
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 Kw/KG
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz: nein
  • beinhaltet Klasse: AM

Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h, wenn sie vor dem 31.12.83 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

A2

A2

Klasse A2 beschränkt Hubraum mehr als 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h

  • Leistung: max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,2kW/KG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: nicht erforderlich
  • beinhaltet die Klassen: A1, AM

A

Klasse A unbeschränkt Hubraum mehr als 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und dreirädrige KfZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

  • Mindestalter 24 Jahre
  • 20 Jahre, nach mindestens Zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre, für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • beinhaltet die Klassen: A2, A1, AM

B

Schaltung 

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.5000 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

  • Mindestalter: 18 Jahre, begleitetes Fahren ab 17 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Beinhaltet die Klassen: L, AM

BE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.

  • Mindestalter: 18, bei Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: B

C1

C1

Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 3.500kg, aber nicht mehr als 7.500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Pers. Außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.

  • Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg dürfen mitgeführt werden.
  • Mindestalter: 18 Jahre Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: ja (Klasse B)
  • beinhaltet die Klassen: L, M, S

 C1E

C1E

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750kg zul. Gesamtmasse.

  • Die zul. Gesamtmasse darf nicht mehr als 12.000kg betragen
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: ja (Klasse C1)
  • beinhaltet die Klasse: BE

C/CE

C, CE

Klasse C:

Kraftfahrzeuge (ausgenommen  Klassen A, A2, A1 und AM)
Zul. Gesamtmasse über 3500 kg
Maximal 8 Personen + Fahrer
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
Einschlussklasse: C1
Klasse CE:

Kombination der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Einschlussklassen: C1E, BE, T

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Mindestalter 18 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung zum Berufskraftfahrer
  • Vorbesitz: Klasse B

 T

T

Zugmaschinen (nationale Klasse) 
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Voraussetzungen: keine
  • Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig
  • beinhaltet: Klassen L und AM
  • Hinweise:
    Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Das Team

Dieter Spille

Dieter Spille

Fahrschule Dieter Spille
Großenkneten & Ahlhorn
 

Fahrlehrer aller Klassen
Ausbildungsfahrlehrer

T 04435 5782
M 0171 8358089
E petra@spille-kloft.de

Petra Spille-Kloft

Petra Spille-Kloft

Beratung & Vorbereitung
www.spille-kloft.de

Fahrlehrerin
A/B/BE und Ausbildungsfahrlehrerin
MPU Vorbereitung und Beratungsgespräche

Vorbereitungsfahrten für amtl. angeordnete Fahrproben und Begutachtungsfahrten nach Krankheitsfall

T 04435 5782
M 0171 8358106
E petra@spille-kloft.de

Dieter Lemke

Dieter Lemke

Fahrschule Dieter Spille
Großenkneten & Ahlhorn
 

Fahrlehrer aller Klassen

 

E petra@spille-kloft.de

Julian Wedermann

Julian Wedermann

Fahrschule Dieter Spille
Großenkneten & Ahlhorn

Fahrlehrer Klasse A/B/BE

M 0176 72568065

Unsere Fahrzeuge

Kontakt und Anfahrt

Großenkneten

Fahrschule Dieter Spille

Hauptstr. 66

26197 Großenkneten

Öffnungszeiten

Di und Do 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr

Ahlhorn

Fahrschule Dieter Spille

Wildeshauser Str. 1

26197 Ahlhorn

Öffnungszeiten

Mo und Mi 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr